Rauchwarnmelder
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Alle drei Minuten entsteht in Deutschland ein Wohnungsbrand. Jährlich werden dadurch ca. 800 Menschen verletzt und bis zu 600 Menschen sterben. Der Tod wir oft durch das Einatmen der giftigen Rauchgase verursacht.
Es folgt eine Änderung der Hessischen Bauordung vom 20. Juni 2005. In der HBO §13 wird festgelegt, dass jedes Schlaf- und Kinderzimmer über einen Rauchmelder verfügen muss. Zusätzlich sollte in jedem Flur, welcher ein Rettungsweg ist, Rauchwarnmelder angebracht sein.Rauchwarnmelder sind mit einer 10-Jahres-Batterie ausgestattet und geben einen lauten Warnton ab. Eine direkte Verbindung zur Feuerwehr besteht nicht. Bei der Montage der Rauchwarnmelder sollte beachte werden, dass diese den Brandrauch frühzeitig erkennen, so dass eine schnelle Warnung möglich ist. Es dürfen handelsübliche batteriebetriebene Rauchwarmelder eingebaut werden. Achten Sie beim Kauf jedoch auf das GS-Zeichen mit entsprechender Nummer.
Da im Brandfalle für die Versicherungen zukünftig Rauchwarnmelder von entscheidernder Wichtigkeit sein werden, bitten wir die Bauordnung zu befolgen.
Hier ein Flyer des Hessisches Ministerium des Innern und für Sport über das Thema Rauchmelder:
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