Silvester
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Vorsicht mit dem Umgang von Rakten und Böllern
Am 31. Dezember wird das alte Jahr verabschiedet und das neue mit viel Lärm empfangen. Damit Ihnen der letzte Tag des Jahres gut in Erinnerung bleibt, gibt es einiges beim Umgang mit Böllern und Raketen zu beachten.
Die Folge von falschem Umgang mit Feuerwerkskörpern oder von schlecht verarbeiteten Feuerwerkskörpern sieht man oft in den Medien. Nicht selten kommt es vor, dass Jugendlichen Finger oder sogar die Hand durch Feuerwerkskörper abgerissen wird. Halten Sie sich immer vor Augen, dass mit Sprengstoffen, die ab dem 29.12. frei zugänglich sind, umgegangen wird.
Achten Sie darauf, dass Sie keine Feuerwerkskörper aus dem Ausland erwerben. Verwenden Sie nur Feuerwerkskörper mit dem Zulassungskennzeichen BAM – P1 [Nummer].
Ausländische Feuerwerkskörper ohne Zulassung haben oft eine zu kurze Zündschnur und arbeiten mit Industriesprengstoffen, die eine weitaus höhere Sprengkraft haben, als in Deutschland zugelassen.
Lassen Sie Feuerwerkskörper nur im Freien abbrennen und stellen Sie Abschussbasen für Raketen standsicher auf. Hierzu sind Flaschen geeignet, die wiederum in einem Kasten stehen. Die Flugrichtung sollte so gewählt sein, dass die Rakete weder in Häuser, noch auf brennbares Material fallen kann. Achten Sie auch darauf, wo Sie Knallkörper hinwerfen, damit nicht andere gefährdet werden.
Angezündete Knallkörper sofort wegwerfen und nicht in der Hand lassen.
Falls Feuerwerkskörper nicht zünden, nicht nachkontrollieren. Gießen Sie Wasser darüber um eine unkontrollierte Spätzündung zu vermeiden.
Lassen Sie Kinder und Jugendliche nur ungefährliche Feuerwerkskörper unter Aufsicht abbrennen
Setzen Sie bei einem Brand sofort den Notruf ab.
Noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!
